Häufig ist nach einem Schlaganfall eine Anschlussheilbehandlung (AHB) notwendig. Diese wird mit Hilfe unseres
Sozialdienstes direkt von uns eingeleitet. Je nach Lage des Falls kann eine Verlegung zur AHB lückenlos erfolgen, wobei wir alle Formalitäten erledigen. In vielen Fällen kann eine evtl. notwendige Nachbetreuung auch in unserer eigenen neurologischen Ambulanz erfolgen.