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„Jetzt wachsen wir noch mehr zusammen“

SHG-Kliniken Völklingen und Knappschaftsklinikum Saar verstärken Zusammenarbeit

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Die Geschäftsführerin des Knappschaftsklinikums Püttlingen, Andrea Massone und SHG-Geschäftsführer Bernd Mege mit dem Kooperationsvertrag. Links der Völklinger Verwaltungsdirektor Edgar Mertes und Stellvertreter Lukas Bur, rechts Christian Jungmann, Kaufmännischer Direktor des Knappschaftsklinikums. Foto: SHG/Harald Kiefer


Völklingen/Püttlingen, 16.03.2022. Die SHG-Kliniken Völklingen und das Knappschaftsklinikum Saar am Standort Püttlingen intensivieren ihre Zusammenarbeit. Zukünftig werden die beiden Häuser eng in den Bereichen Kardiologie, Chirurgie und Unfallchirurgie, Gastroenterologie sowie Neurologie zusammenarbeiten. Ziel ist die gemeinsame Sicherstellung einer erweiterten und qualitativ hochwertigen Versorgung von Notfallpatienten, wobei die beiden Partner sich in ihren medizinischen Spezialgebieten gegenseitig ergänzen. Den Kooperationsvertrag unterzeichneten Andrea Massone, Geschäftsführerin der Knappschaftsklinikum Saar GmbH, und SHG-Geschäftsführer Bernd Mege.

Die beiden Krankenhäuser liegen nur rund fünf Kilometer - zehn Minuten Fahrzeit - voneinander entfernt, sind aber unterschiedlich spezialisiert: Während die SHG-Kliniken Völklingen eine besondere Stärke in der Kardiologie aufweisen, sind es beim Knappschaftsklinikum in Püttlingen die Chirurgie und Unfallchirurgie, Gastroenterologie sowie Neurologie. Die Kooperation sieht nun vor, dass beim Gegenüber Schwerpunkte in den jeweiligen Spezialbereichen gebildet werden, die sich gegenseitig beraten und bei Interventionsbedarf Notfallpatienten des anderen übernehmen.

„Jetzt wachsen wir noch mehr zusammen“, freute sich Andrea Massone bei der Vertragsunterzeichnung. Seit 2016 gab es bereits eine Zusammenarbeit im Bereich der Intensivmedizin. Bernd Mege erläuterte die Grundlagen der neuen Kooperation, mit der die Träger Knappschaft Bahn-See und Saarland-Heilstätten GmbH gemeinsam vorankommen wollen. Möglich macht die Zusammenarbeit das 2020 vom Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Das Investitionsprogramm soll Krankenhäuser dazu befähigen, in moderne Notfallkapazitäten die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit zu investieren.

Neben der Steigerung der Versorgungsqualität hat das KHZG die Nutzung der Anwendungen der Telematik-Infrastruktur zum Ziel und soll damit unter anderem den Einsatz der IT-Applikationen im Alltag von Ärzten und Patienten etablieren. Ein weiteres Schlüsselziel der Fördermaßnahmen ist die Vernetzung. Dabei geht es um die regionale Zusammenarbeit und um die interne und externe Vernetzung der Kliniken. „Das Krankenhauszukunftsgesetz birgt die Chance, sich als Krankenhaus mit einer gezielten Digitalisierungsoffensive zukunftsfähig aufzustellen“, so Mege. Nicht zuletzt trage die Kooperation auch den vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen erhöhten Anforderungen an die Notfallversorgung Rechnung.


Peter Böhnel
Peter Böhnel
Leiter Unternehmenskommunikation

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