Krisenzentrum Dortmund

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Für ausgewählte Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege sowie IT-Sicherheit wurden uns Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsfonds entsprechend § 14a Abs. 2 KHG i.V.m § 19 Abs. 1 Satz 1 KHSFV gewährt. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.