Krisenzentrum Dortmund

Über uns

Geschäftsführung

Unternehmensentwicklung

Qualitätsmanagement

Meinungs- und Beschwerde-Management

Compliance

Werte und Philosophie

Nachhaltigkeit

Knappschaft-Kliniken

Knappschaft

Zahlen und Fakten

Historie

Apotheke

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit


Für ausgewählte Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege sowie IT-Sicherheit wurden uns Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsfonds entsprechend § 14a Abs. 2 KHG i.V.m § 19 Abs. 1 Satz 1 KHSFV gewährt. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.